Maskenpflicht ab dem 02.12.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Ab Donnerstag, 02.12.2021 gilt wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz – auch in der OGS / HTB!

Unsere Schülerinnen und Schüler gelten nach wie vor auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie an regelmäßigen Testungen teilnehmen, müssen demnach keinen Testnachweis erbringen und benötigen auch keinen Nachweis über die Immunisierung.

Für Sie als Eltern gilt weiterhin, dass im Hinblick auf die Elternsprechtage und Schulmitwirkungsgremien gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen dürfen. „Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO).“

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.“                         

(vgl. Schulmail vom 01.12.2021 / weitere Infos unter https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)

Herzliche Grüße

Astrid Lauber

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