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A

Anmeldung

Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Das Schreiben enthält den Hinweis auf die der Wohnung nächstgelegene Grundschule in der Gemeinde. Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen gewünschten Schule an.

Ansprechpartner

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zeichnet sich dadurch aus, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag, der zweimal im Jahr stattfindet. Auch die Sprechstunden der Lehrerin oder des Lehrers oder die vereinbarten Gesprächstermine zwischendurch gehören dazu.

Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer

Arbeits- und Sozialverhalten

Soziale Kompetenzen gehören neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind Bestandteil der Zeugnisse. 

B

Beratung

Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen. Sprechen Sie in solchen Fällen vertrauensvoll mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Zudem ist eine Sozialarbeiterin fester Bestandteil unseres Teams und steht jederzeit für Sie als Ansprechpartnerin für Sie zur Verfügung. Wir stellen auch Kontakte zu Erziehungsberatungseinrichtungen oder zu dem schulpsychologischen Beratungsdienst her.

 

Begegnung mit Sprachen

Neben der Sprache Englisch, die ab dem ersten Halbjahr des dritten Schuljahres für alle Schülerinnen und Schüler Bestandteil der Stundentafel ist, ist in allen Jahrgangsstufen und in allen Sprachen „Begegnung mit Sprachen“ möglich. Die Regenbogenschule ist „Euregioprofilschule“ d.h. wir bemühen uns um einen regelmäßigen Austausch mit dem Nachbarland den Niederlanden.

Bekenntnisgrundschulen

In evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Bekenntnisschulen sind wie Gemeinschaftsgrundschulen öffentliche Schulen. Die Regenbogenschule ist eine katholische Grundschule. Durch die Anmeldung an einer Bekenntnisschule erklären Sie sich mit der Erziehung im Sinne des Bekenntnisses bereit.

C

Computer

Bereits in der Grundschule erwerben die Kinder erste Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im altersgemäßen Umgang mit dem Medium Computer / Tablet, sie nutzen die Vorteile und erlernen den kritischen und bewussten Einsatz. Dabei werden der Computer/das Tablet und seine Anwendungen fächerübergreifend in den Unterricht der Grundschule eingebunden. Die Kinder nutzen das Tablet/den Computer als Schreibgerät, zur Internetrecherche auf ausgewählten Seiten oder im Zusammenhang mit Übungsprogrammen. Die Regenbogenschule verfügt an beiden Standorten über eine gewisse Anzahl von Tablets. Zudem sind an jedem Standort zwei Smartboards vorhanden, die in den Unterricht integriert werden. Am Standort Bierstraß gibt es einen Computerraum.

D

Daten

Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Schule hinterlegten Daten wie z.B. Adresse und Telefonnummer (insbesondere Notfalltelefonnummer) stets aktuell sind. Änderungen können Sie im Sekretariat oder den jeweiligen Klassenlehrern mitteilen.

Deutschunterricht

Im Fach Deutsch lernen die Kinder Lesen und Schreiben. Ihre Fähigkeiten im Sprechen, zum Beispiel sich in einer größeren Gruppe mitzuteilen und einander zuzuhören, werden ausgebaut. Der Unterricht knüpft stets an die bereits vorhandenen Fähigkeiten der Kinder an und entwickelt sie weiter.

Die Vorgehensweisen beim Lesen- und Schreibenlernen unterscheiden sich heute von früheren Lehrmethoden. Die meisten Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Später entwickeln sie aus der Druckschrift ihre verbundene Handschrift. An der Regenbogenschule wird die Schulausgangsschrift (SAS) gelehrt.

Viele Kinder haben schon vor Schulbeginn die Welt der Schrift für sich entdeckt. In der Schule werden sie angeregt, diese Kenntnisse auch anzuwenden. Die Kinder schreiben die Wörter zu Beginn nicht immer so, wie sie im Wörterbuch stehen, sondern lautgetreu: Aus „Vater“ wird dann zum Beispiel „Fata“. Diese Schreibweise zeigt, dass das Kind das Wort abhört und die Laute den Buchstaben zuordnet, die es bereits kennt. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zum richtigen Schreiben. Natürlich bleiben die Schreibweisen nicht so. Von Anfang an lernen Kinder die richtigen Schreibweisen in den Lesetexten und später in den Rechtschreibübungen. Unter der Berücksichtigung des individuellen Schriftspracherwerbs trägt die Lehrerin oder der Lehrer die Verantwortung für das systematische Erlernen der Rechtschreibregeln. Durch regelmäßiges Üben und Wiederholen werden die Kinder sicherer im Umgang mit der deutschen Sprache. Sie lernen beispielsweise, wie sie mit einer Lernkartei selbst üben oder sich selbstständig Hilfe im Wörterbuch holen können.

Besonders wichtig ist, dass Kinder gerne lesen und schreiben und dass sie merken, wie wichtig diese Fähigkeiten für sie sind. Schule und Elternhaus können gemeinsam die Lust am Lesen wecken. Sie können zeigen, dass in Büchern spannende Geschichten und interessante Informationen stecken und dass Texte andere Menschen unterhalten, informieren oder zum Nachdenken anregen können. Es ist gut, wenn Kinder erleben, dass Lesen und Schreiben auch für ihre Eltern wichtig sind. Um die Lesemotivation auch außerschulisch zu steigern, können die Kinder ihre gelesenen Bücher in einem Quiz auf der Internetplattform „Antolin“! bearbeiten. Für das Portal besitzen wir eine Schullizenz. Im Verlauf des ersten Schuljahres werden die Daten der Kinder dort eingepflegt und sie erhalten ein Passwort, welches die auch von zu Hause aus nutzen können.

 

E

Entschuldigungen:

Kann ihr Kind (aus welchen Gründen auch immer) nicht zur Schule kommen, rufen Sie am gleichen Tag bis 8:00 Uhr im Sekretariat an und teilen den Grund des Fehlens mit. Gerne können Sie auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Die entsprechende Information wird dann an die jeweilige Klassenlehrkraft weitergeleitet. Bei telefonischer Benachrichtigung ist eine anschließende schriftliche Entschuldigung nicht mehr nötig. Ist ihr Kind allerdings länger erkrankt, benötigen wir ab dem 3. Tag ein ärztliches Attest. Dies ist ebenfalls nötig, wenn ein Fehltag an die Ferien grenzt (1. Tag vor oder nach den Ferien).

Elternmitwirkung

  • Klassenpflegschaft
    Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.

 

  • Klassenkonferenz
    Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und eine weitere Vertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

 

  • Schulpflegschaft
    Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

 

  • Schulkonferenz
    Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören die Organisationsform der Schuleingangsphase und die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.

Elternsprechtag

Mindestens einmal im Schulhalbjahr lädt jede Schule zu einem Elternsprechtag ein. Dieser bietet Gelegenheit, offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen. Erster Ansprechpartner für Eltern ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Englischunterricht

Englisch ist verbindliches Unterrichtsfach ab dem ersten Halbjahr im 3. Schuljahr. Der Englischunterricht in der Grundschule bildet die Grundlage für ein lebenslanges Fremdsprachenlernen und den Erwerb einer Mehrsprachigkeit. Er entwickelt die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler weiter, in ihren durch sprachliche und kulturelle Vielfalt bestimmten Lebenswelten zu handeln und sich mit der Vielfalt der Kulturen innerhalb und außerhalb des eigenen Landes auseinander zu setzen

Dabei zielt der Englischunterricht zum einen auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie konkreter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in konkreten Situationen erproben und festigen können. Auf dieser verlässlichen Basis sprachlicher Kompetenzen setzen die weiterführenden Schulen mit ihrem Englischunterricht ab Klasse 5 auf und bieten in der Folge weitere Sprachen an.

Zum anderen ist die englische Sprache für die Schülerinnen und Schüler ein „Modell“ für das Sprachenlernen insgesamt. Auf diese Weise wird anhand des Englischen in der Grundschule die Basis gelegt für das lebensbegleitende Sprachenlernen und für die Fähigkeit, neue Lebenswirklichkeiten zu erschließen. Der Englischunterricht öffnet demnach die Tür zur Mehrsprachigkeit und setzt wesentliche Akzente für eine individuelle, sich entwickelnde Sprachenbiografie.

Ab dem 3. Schuljahr haben die Kinder wöchentlich zwei Stunden Englischunterricht. Spielerisch wird den Kindern der Zugang zu dieser fremden Sprache ermöglicht. Anfangs wird dabei nicht und später auch nur wenig geschrieben.

 

F

Fächer

Der Unterricht in der Grundschule umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Sport, Religionslehre und den Förderunterricht. 

Fächerübergreifendes Lernen

Die Grundschule soll den Kindern Lernangebote machen, in denen kognitives Lernen mit praktischem, musischem, gestalterischem, sportlichem, religiösem und sozialem Lernen verknüpft ist. Aus vielen Bereichen, die in den Lehrplänen schwerpunktmäßig einem Fach zugeordnet werden, können fächerübergreifende Themen oder Projekte entwickelt werden.

Ganztag in der Grundschule

An fast allen Grundschulen gibt es verlässliche Ganztagsangebote über den Unterricht hinaus. Das umfassendste Angebot ist die offene Ganztagsschule (OGS). An Schulen ohne Ganztag gibt es weitere Angebote wie z. B. „Schule von acht bis eins“. Damit werden gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für die Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sichergestellt. Die unterschiedlichen Angebote werden vom Land unterstützt. Die Schulträger können Elternbeiträge erheben.

Offene Ganztagsgrundschule
Ganztagsschulen haben mehr Zeit für Bildung und Erziehung und damit für individuelle Förderung. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 85% der Grundschulen offene Ganztagsschulen. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport werden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote unter dem Dach der Schule pädagogisch sinnvoll zusammengefügt

Die Vorteile der Kooperation von Schule und Jugendhilfe in offenen Ganztagsgrundschulen liegen in der Vielfalt der Angebote, die von der Hausaufgabenhilfe über zusätzliche Förderkurse bis hin zu Angeboten aus Kultur, Sport und Spiel am Nachmittag reichen. Kindern und Eltern bleiben so zusätzliche, weite Wege erspart. In den Angeboten arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Musik- und Kunstpädagogen. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote werden so miteinander verzahnt.

In der Regel besuchen die Kinder die offene Ganztagsgrundschule montags bis freitags, von 8:00 bis 16:30 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss oder Mittagessen wird gewährleistet. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Qualität und Fördererfolg der außerunterrichtlichen Angebote steigen, wenn die Kinder an allen Tagen regelmäßig teilnehmen. Deshalb ist die Anmeldung zum „Ganztag“ freiwillig, verpflichtet dann aber zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr

Die Elternbeiträge sollen vom Schulträger nach den finanziellen Möglichkeiten gestaffelt werden. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder kann von den Kommunen vorgesehen werden.

Für alle offenen Ganztagsschulen erhalten die Schulträger eine Betreuungspauschale des Landes, die sie auf die Schulstandorte nach jeweiligem Bedarf verteilen können. Viele offene Ganztagsschulen können dadurch weitere Angebote durchführen, z. B. eine Übermittagbetreuung für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen sowie Angebote nach 16:00 Uhr und in den Ferien oder zur Intensivierung bereits bestehender Angebote.

G

Gemeinsames Lernen

In unserer Schule werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet. Die speziellen FörderlehrerInnen unterstützen die Kinder während des Unterrichtes oder arbeiten in Kleingruppen zusätzlich mit diesen Kindern.

Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen wird derzeit mit verschiedenen Beteiligten an Konzepten gearbeitet.

Grundschulempfehlung

Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule aus dem Jahr 2008 sowie die Ausbildungsordnung Grundschule. Hierauf basiert auch die Grundschulempfehlung.

Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.

Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten.

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedet wurde, sind die Empfehlungen der Grundschule nicht mehr verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1  Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I entschieden

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben:

Die Hausaufgabenzeit für Kinder aus den Klassen 1 und 2 beträgt etwa 30 Minuten, für Kinder aus den Klassen 3 und 4 ungefähr 45 Minuten. Die OGS-Kinder machen ihre Hausaufgaben in der Schule, in der sogenannten Lernzeit.

Im Ganztag sollen Hausaufgaben möglichst weitgehend als Lernzeiten integriert werden. Den Kindern bleibt dann genügend Zeit für eigene Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule. Auch Eltern profitieren, denn die Aufgaben werden weitestgehend in der Ganztagschule erledigt.

 

Hausmeister

 

Das Hausmeisterehepaar Karius kümmert sich um alle Belange der Schule. Sie achtet auf Sauberkeit, Ordnung und eine ständige Verbesserung des Schulgebäudes und Schulhofes.

 

Herkunftssprachlicher Unterricht

Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen, der die Stundentafel der Grundschule ergänzt. Dieser Unterricht wird von Lehrkräften erteilt, die meist aus den Herkunftsländern der betreffenden Kinder stammen. Herkunftssprachlicher Unterricht trägt dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen junge Menschen heranwachsen, die neben Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen und damit zum sprachlichen Reichtum im Land beitragen.

Für den herkunftssprachlichen Unterricht werden Lerngruppen für eine oder mehrere Schulen eingerichtet. Er wird derzeit in 19 Sprachen erteilt. Informationen über den herkunftssprachlichen Unterricht gibt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wo die nächstgelegene Möglichkeit für Ihre Sprache ist, erfahren sie über das Schulamt.

Handys:

 

In der Schule gilt Handyverbot für Kinder. Ausnahmen, wie z.B. Nutzung bei Krankheit, müssen mit der Klassenleitung abgesprochen werden.

 

I

Individuelle Förderung

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Jedes Kind soll bezogen auf seine individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig gefördert werden. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

Die individuelle Förderung in der Grundschule kann in innerer Differenzierung oder in äußerer Differenzierung erfolgen. Grundschulen, die angesichts ihrer Rahmenbedingungen vor besonderen Herausforderungen stehen, können zusätzliche Personalressourcen wie zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte oder zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, zugewiesen werden.

J

Jahrgangsbezogener Unterricht

Beim Lernen im jahrgangsbezogenen Unterricht bildet die jahrgangsbezogene Klasse die feste Bezugsgruppe für die Kinder. Zum Unterricht, der sich an die gesamte Klasse richtet, gehören neben der gemeinsamen Erarbeitung von Lerninhalten auch Phasen des selbstständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen.

Jahresplanung:

 Zu Beginn eines Schuljahres erhalten Sie eine Übersicht über alle Termine des Schuljahres.

K

Klassenarbeiten

In der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.

Klassenfahrten

In der Regel fahren unsere 3. Klassen für drei Tage in die Jugendherberge. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Familien die Übernahme der Kosten beantragen, dabei ist die Schulsozialarbeiterin gerne behilflich.
Jugendherbergsfahrten sind nach Beschluss durch die Klassenpflegschaft verbindlich. Eine Befreiung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen und muss bei der Schulleitung schriftlich erbeten werden.

 

Klassenlehrerin und Klassenlehrer

Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind in der Grundschule die wichtigsten Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten einen Großteil des Unterrichts in der Klasse. Für die Eltern ist die Klassenleitung immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.

Krankheiten

 

Bei allen ansteckenden Krankheiten (wie z.B. Windpocken, Ringelröteln, Mumps, Corona usw.) informieren Sie uns bitte sofort und schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule, wenn es sich erholt hat. Erst nach einem fieberfreien Tag schicken Sie ihr Kind wieder zur Schule.

 

L

Lernmittelfreiheit

Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden.

Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages. Bei Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entfällt dieser Eigenanteil.

Leistungsbewertung

Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie vor allem auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln. Eine systematische, nachvollziehbare Leistungsfeststellung bietet die notwendige Grundlage für eine individuelle Förderung.

In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen. In Klasse 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden.

Die Anzahl der Arbeiten ist nicht festgelegt. Der Inhalt der Arbeiten bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

M   

 

Mitarbeit

 
Mitarbeit/Mithilfe von Eltern ist an vielen Stellen notwendig: als Lesementoren, in der Bücherei, helfen bei Bastelaktionen, bei Festen und Feiern oder im Förderverein. Vielen Dank an alle Eltern, die sich für die Kinder engagieren!

 

 

 

Mittagessen

 

Die Kinder, die in der OGS angemeldet sind erhalten für einen monatlichen Betrag ein Mittagessen. Unter bestimmten Bedingungen bekommen Sie auf Antrag eine Ermäßigung. Für genauere Informationen, wenden Sie sich bitte an die OGS-Leitungen der Standorte.

 

O  

 

OGS

 
Die OGS ist ein Betreuungsangebot, an denen die Kinder im Anschluss an den Unterricht teilnehmen können. Hier finden Hausaufgabenbetreuung, teils auch durch LehrerInnen und vielfältige Freizeitangebote statt. Die Kinder sind hier bis maximal 16.30 Uhr betreut. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die Leiterinnen der betreffenden Standorte.

 

Offene Unterrichtsformen

Der Unterricht in der Grundschule ist vor allem durch offene Unterrichtsformen geprägt. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, sich den Lernweg selbst zu gestalten. Dazu gehören u.a die Freiarbeit und die Wochenplanarbeit, in der die Kinder nach Beratung durch die Lehrerin oder den Lehrer oder auch nach eigener Einschätzung Inhalte und Materialien auswählen können.

Auch in themenbezogenen „Werkstätten“ beschäftigen sich die Kinder nach eigener Wahl mit den unterschiedlichen Aspekten eines Themas.

P

Pause

Pause: Es finden zwei Hofpausen statt: 9.55 Uhr bis 10.15 Uhr und 11.45 bis 12.00 Uhr. In der Frühstückspause von 9.45-9-55 Uhr nehmen alle Kinder in den Klassen gemeinsam ihr Frühstück ein.

 

 

R

Rechtschreiben

Um Muster und Regelungen in der Sprache zu entdecken und Rechtschreibregeln berücksichtigen zu können, erwerben die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Arbeitsmethoden, die zu einem eigenaktiven Rechtschreiblernen führen. Unter anderen ist dies das selbstständige Üben mit Lernwörtern. Dabei verwenden die Kinder Übungstechniken zum selbstständigen Training von Wörtern, z. B. Formen des Selbst- und Partnerdiktats, Wörter verlängern und ableiten, Wörter sammeln, ordnen und strukturieren. So erwerben sie Strategien, die ihnen helfen, sich Schreibweisen von Wörtern selbstständig zu erschließen.

Richtlinien und Lehrpläne

Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst Musik, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre. Die Lehrpläne für die Fächer weisen aus, welche fachbezogenen Kompetenzen am Ende der Grundschulzeit von den Schülerinnen und Schülern erworben sein sollten.

S

Schuleingangsphase

Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.

In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.

Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern früher in die Grundschule aufgenommen werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

 

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.

Schultasche

Kinder tragen gern alles mit sich. Nicht selten kommen sie mit einer Schultasche zum Unterricht, die so schwer ist, dass Haltungsschäden die Folge sein können. Das Gewicht der Schultasche sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Darum sollte zum Beispiel ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird abgesprochen, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule bleiben können und welche Materialien nur an bestimmten Tagen mitgebracht werden müssen.

Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung

Bei der Anmeldung zur Grundschule wird nochmals darauf geachtet, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, wird mit den Kindern, die bislang nicht am Delfin 4 Verfahren teilgenommen haben, ein vertiefender Sprachtest durchgeführt.

Hilfreich ist, wenn Eltern im Anmeldegespräch Informationen über Fördermaßnahmen, an denen das Kind bisher teilgenommen hat, an die Schulleitung weitergeben. Die zusätzliche Sprachförderung wird dort bis zur Einschulung weitergeführt.

Die Grundschule knüpft in der Schuleingangsphase an die Sprachförderung der Kindertagesstätte an und führt diese – integriert in den Unterrichtsalltag – fort.

Streitschlichtung

Wo viele Kinder miteinander lernen, und spielen, kommt es auch mal zu Meinungsverschiedenheiten und Streit. Als „Streitschlichter“ lernen Schülerinnen und Schüler die Streitigkeiten von Mitschülern untereinander als Moderatoren selbst zu lösen, ohne dabei zu Mitteln der Gewalt zu greifen. Dazu werden sie vorher entsprechend ausgebildet. Diese Aufgabe wird von den Schulsozialarbeiterinnen der betreffenden Standorte übernommen.

 

V

Vergleichsarbeiten (VERA)

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten – kurz VERA genannt – werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den erreichten Lernstand einzelner Kinder.

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung

Mit dem Beginn der Schulzeit vergrößert sich die Mobilität der Kinder. Sie verlassen den nahen Umkreis der elterlichen Wohnung und sind nicht nur als Mitfahrende in Autos oder in Bussen und Bahnen unterwegs. Sie nehmen auch aktiv am Verkehr teil: zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad, auf Inlinern oder dem Skateboard. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung fördert deshalb das Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der jungen Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird ein situationsbezogenes und vorausschauendes Verhalten trainiert. Übungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel durch das Schulweg- und Radfahrtraining. Die Schule arbeitet dabei eng mit den Eltern und der Polizei zusammen. Bereits in der Grundschule beginnen die Kinder, sich mit Fragen der Umweltbelastung durch den Verkehr auseinander zu setzen.

Versetzung

In der Grundschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Die Übergänge in die Klassen 3 und 4 beruhen dagegen auf einer Versetzung. Ein Kind wird versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Z

Zeugnisse

In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils am Ende des Schuljahres. Diese beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Unterrichtsfächern. An der Regenbogenbogenschule erhalten die Kinder kompetenzorientierte Zeugnisse oder auch Ankreuzzeugnisse genannt, die ein differenziertes Bild über den individuellen  Leistungsstand des Kindes abgeben.

Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten ebenfalls eine Beschreibung von Lernentwicklung und Leistungsstand sowie Noten in den Fächern.

Die Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten kann nach Entscheidung der Versetzungskonferenz in die Zeugnisse aufgenommen werden. Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint, sowie gegebenenfalls daneben auch eine weitere mit Einschränkung geeignete. Die Gesamtschule und die Sekundarschule als Schule für alle Kinder werden immer benannt. Diese begründete Empfehlung unterstützt Eltern bei der Entscheidung über die Schulform für die weiterführende Schule, sie ist jedoch nicht verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule

Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und unterstützt, ist maßgeblich für ihren späteren Bildungsweg und schließlich für ihren beruflichen Erfolg. Deshalb wird die individuelle Förderung, die die Kinder im Kindergarten erfahren, in der Grundschule weitergeführt.

 

Sekretariat Hauptstandort Mitte

Telefon: 02406/3510
Telefax: 02406/924610
E-Mail: sekretariat@regenbogenschule-herzogenrath.nrw.schule
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 11.00 Uhr

Sekretariat Teilstandort Bierstraß

Telefon: 02406/2353
Telefax: 02406/923616
E-Mail: sekretariatb@regenbogenschule-herzogenrath.nrw.schule
Öffnungszeiten: Mo., Mi. u. Do. 8.00 Uhr – 11.00 Uhr

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