Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Folgenden finden Sie einige Hinweise vom Gesundheitsamt der Städte Region Aachen zur aktuellen Grippewelle:
- Einfache Erkältungskrankheiten mit gutem Allgemeinbefinden sind kein Ausschlussgrund, dies gilt auch wenn ein positives Schnelltestergebnis für z.B. SARS-CoV-2 vorliegt.
- Akut kranke Kinder gehören nicht in die Gemeinschaftseinrichtung sondern ins Bett – unabhängig vom Erreger
- Wichtig ist eine Beachtung der Basis-Hygiene (häufiges Händewaschen, Niesen in die Ellenbeuge usw.) und häufiges Lüften
- Es gibt keine Maskenpflicht, Masken können aber im Rahmen der Eigenverantwortung von Erwachsenen und größeren Kindern getragen werden. Hierfür ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz ausreichend
- Es gibt keine allgemeine Attestpflicht, auch nicht zur Wiederzulassung
- Die Entscheidung zum Umfang der Diagnostik (Untersuchungen zu Erregern) liegt beim behandelnden Arzt/Ärztin