Selbsttests in Schulen nach den Osterferien
Information des Ministeriums zu den Selbsttests vom 18.03.2021
Bisher liegen uns als Schule keinerlei konkrete Anweisungen und Informationen für die Grundschule seitens des Ministeriums vor. Bezüglich der Schnelltests haben wir – sicherlich vorbereitend – die geltende Mitteilung ab 15.3.2021 (weiterführende Schulen) erhalten. Allerdings sind hier verschiedene Aspekte noch unklar.
Die Tests sollen unter Aufsicht der Lehrkräfte in den Klassenräumen durchgeführt werden und freiwillig sein. Sinn machen diese jedoch nur, wenn sie flächendeckend also von möglichst vielen Schülern durchgeführt werden.
Frau Schulministerin Gebauer hat am 15.03.2021 und 17.03.2021 Vorinformationen auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Diese können sie als allgemeine Information unter folgendem Link nachlesen: www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen
Die letzte Information kam mit der Schulmail am 25.03.2021 zu den Testungen von Schülerinnen und Schülern
„ (…) Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.“
Unterricht nach den Osterferien
Ebenfalls am 25.03.2021 erreichten uns Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb nach den Osterferien:
„Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. (…)
Wir hoffen also, dass wenigstens der Wechselunterricht nach den Ferien weitergeführt werden kann. In dem Fall setzen wir einfach die bestehenden Regelungen fort. Da am letzten Schultag Gruppe 1 in der Schule Präsenzunterricht hatte, beginnen wir am 1. Schultag nach den Osterferien, Montag, 12. April, mit Gruppe 2.
Gruppe 1 Dienstag, 13.4. Donnerstag 15.4. in der Folgewoche Montag, Mittwoch, Freitag
Gruppe 2 Montag, 12.4. Mittwoch, 14.4. Freitag, 16.4. in der Folgewoche Dienstag, Donnerstag
-Weiterhin ist jeder 2. Tag Präsenzunterricht-
Bitte beachten:
Wenn Ihr Kind mit bestehendem OGS-Vertrag ab 12 Uhr nicht die OGS besuchen soll, teilen Sie dies der OGS Leitung bitte rechtzeitig mit. Ansonsten können OGS Mitarbeiter Ihr Kind erst nach Rücksprache mit Ihnen nach Hause entlassen. Dies dient der Sicherheit Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind – unabhängig von einem bestehenden OGS- Vertrag – am Distanztag von 8-12 Uhr betreut werden soll, melden Sie es im Sekretariat des Standortes an.
Bereits angemeldete Kinder müssen nicht erneut angemeldet werden.
Bitte teilen Sie uns immer rechtzeitig Veränderungen mit!
Falls doch wieder ausschließlich Distanzunterricht laufen darf, gehen wir in der gewohnten Weise – also wie im Januar und Februar – vor. Arbeitspakete für Ihre Kinder werden zu einem bestimmten Termin ausgegeben bzw. zurückgegeben. Nähere Informationen folgen zeitnah.
Wenn Ihr Kind in der Notbetreuung betreut werden soll, weil das zu Hause nicht möglich ist, melden Sie es bitte dann rechtzeitig mit dem Anmeldeformular per Mail oder in Papierform im Sekretariat des Standortes an. Infos folgen auch dazu.
Bitte beachten Sie, dass während des teilweisen oder vollständigen Distanzunterrichts Schulpflicht besteht!
Die Jahrgänge 4 und 3 werden zusätzlich mit digitalen Angeboten versorgt. Digitaler Unterricht im Sinne von Videokonferenz kann nicht erteilt werden.
Die Ausgabe der IPads nach Terminvergabe über das Sekretariat für die Jahrgänge 4 und 3 wird wie geplant durchgeführt.
Für den JG 2 erfolgt die Bedarfsabfrage in Kürze.