Elterninfo 10.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Hier kommen weitere Informationen zu den Selbsttests und zur Testpflicht,

die ab Montag, 12.04.2021 gilt:

Laut Schulmail vom 08.04.2021, 19:54 Uhr „(…) wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. (…) Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.“

Laut Aussage der Schulaufsicht Aachen vom 09.04.2021 ist auch der Besuch der Pädagogischen oder Notbetreuung in der nächsten Woche gekoppelt an die Testpflicht. „Diese kann selbstverständlich erst umgesetzt werden, wenn die dafür notwendigen Testungen in Ihrer Schule eingetroffen sind. Ab diesem Moment gelten alle diesbezüglichen Regelungen; dies gilt auch für den Besuch der Notbetreuung. Sollten Sie aktuell der Testpflicht in Ermangelung vorhandener Tests noch nicht nachkommen können, so dürfen die Schülerinnen und Schüler die Notbetreuung auch ohne einen (z. B. außerschulisch eingeholten) negativen Testnachweis besuchen.“


Das heißt für die Regenbogenschule:

Da auch heute Samstag, 10.04.2021 bei uns noch keine Tests angekommen sind, können die Kinder die „Pädagogische oder Notbetreuung“ auch ohne Tests besuchen. Sollten die Tests wie angekündigt eintreffen, gilt die Testpflicht!

Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen und zum Schutz aller bitten wir darum, einen außerschulisch eingeholten negativen Testnachweis vor dem Besuch der Notbetreuung am Montag vorzulegen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Schnelltestung beispielsweise am Bockreiterzentrum Herzogenrath. Infos finden Sie hier www.herzogenrath.de    

Niemand wünscht sich eine 14-tägige Quarantäne oder eine Covid19-Erkrankung – machen Sie mit!

Durchführung der Selbsttests in der Schule:

Diese Testungen stellen nach Auskunft der Ministerien neben „Schützen“ und „Impfen“ eine dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus dar. Daher soll über diese Testungen auch in den Schulen frühzeitig positive Kinder und Personal erkannt werden können, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden.

„(…) Der Start der Testungen in den Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich beginnt mit den derzeit beschaffbaren Testmaterialien. Das MSB wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen darauf achten, dass die Testverfahren möglichst alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei werden alternative Testverfahren fortlaufend geprüft.“ (Schulmail vom 03.04.2021)

Zunächst gibt es an den Grundschulen(wie bei den weiterführenden Schulen)sogenannte „Stäbchen-Tests“ SIEMENS Healthcare GmbH „CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test“(Nasenabstrich, Wattestäbchen)

ACHTUNG: Lehrkräfte dürfen -entsprechend den Vorgaben des Ministeriums, u.a. da auch keine Schutzkleidungen ähnlich den Testzentren zur Verfügung stehen- diese Tests nur mündlich anleiten. Sie dürfen die Tests weder durchführen noch dabei eingreifen! Die Kinder testen sich also selbst! Bitte bereiten Sie Ihre Kinder auf die Selbsttests in der Schule vor! Selbstverständlich werden auch wir das in der Schule tun.

Vom Ministerium finden Sie Hinweise, Hilfe, Anleitungen und eine Übersicht zum Vorgehen bei einem positiven Selbsttest zu den SIEMENS Testungen hier: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Vielleicht können Sie zu Hause gemeinsam mit einem Wattestäbchen üben. Das sorgt sicherlich für mehr Sicherheit bei den Kindern! Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern auch, dass sich niemand ein positives Ergebnis wünscht, dass es aber jeden und jede treffen kann! Wir möchten nicht, dass es zur Stigmatisierung von infizierten Menschen kommt oder sich jemand schlecht fühlen muss, wenn der Selbsttest in der Schule positiv ausfällt!

Bei einem positiven Ergebnis müssen die betroffenen Schülerinnen/Schüler zunächst isoliert, von den Eltern abgeholt werden und sich in häusliche Quarantäne begeben.

Ein positiver Selbsttest in der Schule wird dokumentiert, es besteht noch keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft.

Eine Teilnahme am Unterricht/an der Betreuung ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Wenn Sie für Ihre Kinder keine Selbst-Tests in der Schule wünschen, können Sie wie bereits oben aufgeführt gerne außerschulisch die notwendigen Tests durchführen lassen. Der Schule/OGS zeigen Sie dann lediglich das schriftliche Testergebnis (Achtung: darf nicht älter als 48 Stunden sein). Anderenfalls ist ein Schulbesuch (gilt auch für die Notbetreuung) Ihrer Kinder nicht möglich.

Sicherlich sind bei uns allen noch weitere Fragen offen:

-Wie fangen wir evtl. verunsicherte Kinder am besten auf?

-Ist es möglich, auf altersgerechte Tests (sog. Lolli-Tests) umzusteigen?

-Wie ist der Datenschutz bei der Erfassung einzuhalten?

Wir hoffen, dass wir u.a. durch das Schulministerium, Bezirksregierung, Schulaufsicht noch weitere Antworten auf unsere Anfragen erhalten werden.

Ich hoffe, dass Sie für Ihre Familie Lösungen für die nächste Woche finden konnten.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich – auch das schaffen wir gemeinsam!

Herzliche Grüße

Ihre Schulleitung

Astrid Lauber

Noch ein wichtiger Hinweis für unsere Niederbardenberger Schülerinnen und Schüler:

Am Montag, 12.04.2021 wird der Schulbus zu den gewohnten Zeiten fahren. Danach richtet sich der Schülerspezialverkehr nach den Anmeldungen für die kommende Woche.

Sekretariat Hauptstandort Mitte

Telefon: 02406/3510
Telefax: 02406/924610
E-Mail: sekretariat@regenbogenschule-herzogenrath.nrw.schule
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 Uhr – 11.00 Uhr

Sekretariat Teilstandort Bierstraß

Telefon: 02406/2353
Telefax: 02406/923616
E-Mail: sekretariatb@regenbogenschule-herzogenrath.nrw.schule
Öffnungszeiten: Mo., Mi. u. Do. 8.00 Uhr – 11.00 Uhr

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