Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
laut Schulmail vom 08.04.2021 19:54 Uhr gilt für den Schulbetrieb:
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
„Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.“
Pädagogische Betreuung
„Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Alle Schulen der Primarstufe (…) bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). (…)“
An der Regenbogenschule kann aus personellen Gründen die Aufsicht nur durch unsere Lehrkräfte / Klassenleitungen sichergestellt werden. Aus diesem Grund können parallel zur pädagogischen Betreuung von 8 – 12 Uhr auch kein digitaler Unterricht oder telefonische Kontakte stattfinden.
Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann die Betreuung von 8 – 12 Uhr in Anspruch genommen werden.
Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung.
Fürdie Anmeldung nutzen Sie bitte das Formular im Anhang und geben diesunterschrieben und vollständig ausgefüllt bis Montag, 12.04.2021 vor 8 Uhr in der Schule (Sekretariat) ab oder senden es per Mail an sekretariat@regenbogenschule-herzogenrath.nrw.schule !
Informationen zur Verteilung der Arbeitspakete erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen!
Bitte beachten Sie weiterhin:
Für den Distanzunterricht besteht Schulpflicht. Bitte sorgen Sie als Eltern dafür, dass schulische Aufgaben vollständig bearbeitet werden.
Zum Thema TESTEN
Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert laut Schulmail vom 08.04.2021
„weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen. Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben,erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
Weitere Informationen zu den Selbsttests etc. folgen, sobald diese uns vorliegen.
Ich hoffe, ich kann Sie hiermit zeitnah und ausreichend informieren, damit Sie in Ihren Familien notwendige Vorbereitungen treffen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Astrid Lauber
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen: