Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicher bereits über die Medien erfahren haben, steht laut Schulministerium „zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten“ eine grundlegende Umstellung des Corona-Testverfahrens für Ihre Kinder an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Februar 2022 bevor!
Das bedeutet:
- Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Es besteht für die Teilnahme am Unterricht keine Testpflicht für immunisierte also geimpfte oder genesene Personen.
- Nicht immunisierte Grundschulkinder werden ab dem 28. Februar 2022 dreimal wöchentlich zu Hause mit einem Antigen-Schnelltest getestet, den Sie von der Schule erhalten werden. Die Tests können bereits am Vorabend durchgeführt werden.
Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
Wichtig: In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.
Einen Elternbrief der Schulministerin Frau Gebauer finden Sie auch in verschiedenen Sprachen unter https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs .
Die Notwendigkeit, einen Beschluss der Schulkonferenz (Eilausschuss) für die Durchführung der Testungen vor Unterrichtsbeginn in unserer Schule herbeizuführen, bestand nach Einholung eines Meinungsbildes über die Schulpflegschaft und im Kollegium nicht.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Eltern nochmal bedanken, die in den vergangenen Wochen sehr verantwortungsbewusst negative Testnachweise vorgelegt, uns über positive Testergebnisse innerhalb der Familien in Kenntnis gesetzt und dann Isolierungs- bzw. Quarantäneregelungen zuverlässig eingehalten haben. Viele positiv getestete Kinder blieben somit rechtzeitig zu Hause, so dass wir Ausbrüche in einzelnen Klassen vermeiden und den Unterricht weitestgehend sicherstellen konnten. Ich hoffe, dass wir uns weiterhin gegenseitig -so gut es eben in der momentanen Situation geht- schützen und unterstützen können! D A N K E S C H Ö N
Was ist zu nun tun?
Da bis heute das angekündigte Formular des Schulministeriums nicht vorliegt, möchten wir uns zur Vorbereitung der Ausgabe der benötigten Antigen-Schnelltests für die Woche nach Karneval am Donnerstag einen Überblick verschaffen.
Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt für Ihr Kind aus und geben Sie diesen bis Mittwoch, 23.02.2022 bei der Klassenleitung ab.
Für Kinder, die momentan nicht in der Schule sind, bitte am 2.3.22 einen Testnachweis vorlegen!
Freundliche Grüße
-Schulleiterin-
Name des Kindes: ______________________________________________ Klasse: _____
⃝ Mein Kind / Unser Kind ist weder geimpft noch genesen.
⃝ Ich versichere / Wir versichern, an dem Testverfahren teilzunehmen
und die Selbsttests mit meinem / unserem Kind ordnungsgemäß und regelmäßig – montags, mittwochs und freitags- vor dem Schulbesuch zu Hause durchzuführen.
⃝ Alternativ werde ich / werden wir regelmäßig (3x pro Woche) der Klassenleitung eine
Bescheinigung einer Teststelle über einen negative Antigen-Schnelltest
(sog. Bürgertest) vorlegen.
ODER
⃝ Mein Kind / Unser Kind ist genesen seit dem: ……………………………. (Datum bitte eintragen!)
⃝ Mein Kind / Unser Kind wurde geimpft. (Nachweis bitte beifügen!)
⃝ Unser / Mein Kind soll freiwillig an den Testungen zu Hause teilnehmen und
benötigt Testmaterial.
Herzogenrath, ………………………………..
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Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
Bitte bis Mittwoch, 23. Februar 2022 bei der Klassenleitung abgeben! DANKE